4 Jahre DSGVO: DSGVO-Konformität schützt auch vor Ransomware-Schäden

Was waren das für Zeiten damals 2018, als das Inkrafttreten der DSGVO für die scheinbar größtmögliche Aufregung in der Wirtschaft und IT gesorgt hat.
Michael Scheffler
1 minute gelesen
Letzte aktualisierung 31. Mai 2022

Was waren das für Zeiten damals 2018, als das Inkrafttreten der DSGVO für die scheinbar größtmögliche Aufregung in der Wirtschaft und IT gesorgt hat. Mittlerweile haben sich die Gemüter diesbezüglich deutlich beruhigt und wir mussten eine Pandemie und einen Angriffskrieg in Europa erleben. Um es kurz zu machen: Wer von Anfang an DSGVO-konform war, konnte besser mit diesen enormen Krisen umgehen, da er seinen wertvollsten Assets, seinen Daten, bereits die nötige Aufmerksamkeit geschenkt hat und alles Notwendige zu ihrem Schutz unternommen hatte.

Immerhin haben mittlerweile rund zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland die DSGVO mittlerweile vollständig (20 %) bzw. größtenteils (45 %) umgesetzt, ein knappes Drittel (29 %) zumindest teilweise. Hierzu beigetragen haben sicherlich auch die steigende Anzahl an Verfahren und die steigenden Bußgelder, die 2021 laut GDPR Enforcement Tracker europaweit mit 1.277.000.000 Euro deutlich die Milliardengrenze überschritten haben. Zum Vergleich: 2019 betrugen die Bußgelder „nur“ 73 Millionen Euro. Wir sollten die DSGVO aber nicht unter dem Gesichtspunkt betrachten, Nachteile in Form von Strafzahlungen zu vermeiden, sondern vielmehr die Vorteile gerade auch für Unternehmen noch stärker ins Blickfeld nehmen.

Das Daten-Chaos beseitigen

Die DSGVO zwingt Unternehmen dazu, Ordnung in ihr Daten-Chaos zu bringen. Nur wer weiß, wo die wichtigen, personenbezogenen Daten gespeichert sind, wer auf diese zugreifen kann und ob sie auch auf korrekte Weise verwendet werden, kann ihren Schutz und ihre Integrität gewährleisten. Dies gilt auch und gerade in der derzeitigen Bedrohungslage, die stark von Ransomware gekennzeichnet ist. Nicht zufällig beobachten wir immer häufiger, dass Cyberkriminelle nicht nur Daten verschlüsseln und mit einer Veröffentlichung drohen (Double-Extortion-Ansatz), sondern auch mit einer Meldung an die jeweiligen Aufsichtsbehörden.

Die DSGVO verlangt das Minimieren des Speicherns von Verbraucherdaten, das Minimieren des Personenkreises, der darauf zugreifen kann, und das Minimieren der Aufbewahrungsdauer. Dies entspricht dem Least-Privilege-Ansatz und sorgt letztlich für eine Reduzierung des Explosionsradius. Es geht darum, den Schaden, den ein kompromittiertes Konto anrichten kann, so weit wie möglich zu begrenzen. Hat jeder Mitarbeitende Zugriff auf Millionen Dateien, unter denen sich auch Tausende DSGVO-relevante befinden, wird das potenzielle Ausmaß eines Angriffs und die Auswirkungen von dieser Menge an nicht nutzbaren, verschlüsselten Dateien deutlich. Beschränkt man hingegen – wie es die DSGVO vorsieht – die Berechtigungen auf Dateien, die ein Mitarbeitender für seine Arbeit tatsächlich benötigt, reduziert sich das Ausmaß, die Störungen des Betriebsablaufs und der Effekt eines Angriffs wesentlich. Kommen zusätzlich noch Lösungen zum Einsatz, die durch eine intelligente Analyse des Nutzerverhaltens Ransomware früh erkennen und automatisiert stoppen können, verliert Ransomware deutlich an Schrecken. Insofern kann DSGVO-Konformität auch als effektiver Ransomware-Schutz betrachtet werden.

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